Wir über uns

Kanzleiphilosophie

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
01

Anwaltliche Arbeit ist Dienstleistung

Der Beruf des Rechtsanwalts gehört zum Dienstleistungssektor. Deshalb zählt bei Beratung und gerichtlicher Vertretung nicht allein die Rechtslage, sondern auch alles, was daneben zu Ihrer Situation gehört.

Nicht immer ist alles, was juristisch machbar ist, auch wirtschaftlich sinnvoll. Wir wägen die Umstände im Interesse der Mandantin oder des Mandanten ab und sagen offen, welcher Weg das bessere Ergebnis verspricht.

02

Klarheit über Kosten

Der Anwaltsberuf ist im Wandel. Nicht zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts ist der Anwalt verstärkt gehalten, mit seinen Mandanten über die Kosten seiner Dienstleistung zu sprechen. Wir befürworten diese Zielsetzung ausdrücklich.

Für Mandantinnen und Mandanten muss nachvollziehbar sein, wofür sie bezahlen. Nur dann lässt sich erwarten, dass gute Leistung auch gutes Geld wert ist. Das gilt umso mehr, seit die gesetzliche Vergütung nach dem RVG in Fällen der reinen Rechtsberatung seit dem 1. Juli 2006 weitgehend entfallen ist.

03

Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Wir erklären Ihre Situation verständlich, benennen Chancen und Risiken und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Besonders in familienrechtlichen Angelegenheiten nehmen wir uns dafür bewusst Zeit und Ruhe.