Rechtsgebiete
Rund um die Familie
Beratung
Viele Paare halten einen Ehevertrag für unromantisch und unnötig. Die Scheidungsrate spricht eine andere Sprache: Etwa jede zweite Ehe wird geschieden. Deshalb lohnt es sich, die rechtlichen Folgen einer Eheschließung frühzeitig zu bedenken – es geht um einen Schritt, der das gesamte Leben verändert.
Ehegatten können ihre Verhältnisse vertraglich regeln. Enthält der Ehevertrag Regelungen zum Güterrecht, zum Versorgungsausgleich oder zum nachehelichen Unterhalt, muss er notariell beurkundet werden; ein privatschriftlicher Ehevertrag ist formnichtig. Geschlossen werden kann er vor und nach der Eheschließung und selbst nach der Trennung.
Vor der Beurkundung ist anwaltlicher Rat oft sinnvoll: Während der Notar einen zwischen den Parteien ausgewogenen Vertrag beurkundet, prüft der Anwalt, welche Regelungen zu Ihrer konkreten Interessenlage passen. Je größer Vermögen und Einkommen, desto wichtiger ist eine klare Regelung – doch auch bei kleineren Vermögen kann fehlende Vorsorge ruinös sein. Sind bereits Kinder vorhanden, können zusätzlich erbrechtliche Regelungen sinnvoll sein.
Beratung bei Trennung: Steht eine Trennung an oder hat sich der Partner getrennt, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang kennen. Der frühzeitige Gang zum Anwalt spart unter Umständen Geld und verschafft Ihnen einen Überblick über Ihre künftige finanzielle Situation.
Unterhalt
Kindesunterhalt: Trennen sich Eltern minderjähriger Kinder, leben die Kinder häufig bei einem Elternteil und werden von diesem betreut. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch monatliche Zahlungen.
Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Maßgeblich sind außerdem das Alter des Kindes und die Zahl der Unterhaltsberechtigten. Hinzu kommen weitere Faktoren wie Fahrtkosten, Ausbildungsvergütungen oder die Anrechnung des Kindergeldes, die je nach den Leitlinien der Oberlandesgerichte unterschiedlich bewertet werden. Für eine Beratung oder eine Unterhaltsberechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Seit der Unterhaltsrechtsreform vom 01.01.2008 stehen Kinder im ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang folgen kinderbetreuende Mütter und Väter – unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war. Zugleich wurde die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt. Es kann sich lohnen, einen bestehenden Unterhaltstitel überprüfen zu lassen.
Sorgerecht
Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes. Wir beraten Sie zu gemeinsamer und alleiniger Sorge, zu Teilbereichen wie dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und zum Verfahren vor dem Familiengericht – und vertreten Sie dort, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht gelingt.
Umgang
Als Umgangs- oder Besuchsrecht bezeichnet man den Kontakt des Elternteils mit dem minderjährigen Kind, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Eltern, und beide Eltern haben – unabhängig von der Familienform – ein Recht und zugleich eine Pflicht zum Umgang. Auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben, sofern der Umgang dem Kindeswohl entspricht (§§ 1684, 1685 BGB).
Zweck des Umgangs ist es, die Bindung zu beiden Eltern auch nach einer Trennung zu erhalten und einer Entfremdung vorzubeugen. Der umgangsberechtigte Elternteil soll sich von der Entwicklung des Kindes selbst überzeugen und an Betreuung und Erziehung teilhaben können.
Zur Ausgestaltung macht das Gesetz keine Vorgaben. Berücksichtigt werden Alter des Kindes, Arbeitszeiten der Eltern und die Entfernung der Wohnorte. Häufig findet der Umgang an jedem zweiten Wochenende statt, bei Schulkindern oft von Freitagnachmittag bis Sonntagabend; bei sehr kleinen Kindern eher kürzer, dafür jedes Wochenende. Arbeitet ein Elternteil im Schichtdienst oder liegen die Wohnorte weit auseinander, sind Ferienblöcke oder abweichende Regelungen sinnvoll. Feiertage und Ferien werden ergänzend geregelt; Briefe, Telefonate und Kontakte über das Internet ergänzen den persönlichen Umgang.
Können sich Eltern nicht einigen, vermitteln zunächst das Jugendamt oder private Mediatoren. Bleibt eine Einigung aus, kann beim Familiengericht am Wohnort des Kindes ein Antrag gestellt werden; das Jugendamt ist an diesem Verfahren zwingend zu beteiligen. Wird das Umgangsrecht grob missachtet, kann es mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden; bei ständiger Boykottierung droht der Entzug des Sorgerechts.
Ein Patentrezept gibt es nicht. Rechtsanwalt Fenske verfügt über langjährige Erfahrung in Umgangsangelegenheiten und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ehescheidung und Trennung
In Scheidungsverfahren sind neben juristischen Fähigkeiten oft psychologisches Feingefühl und Einfühlungsvermögen in eine schwierige Lebenssituation gefragt. Rechtsanwalt Fenske kennt diese Situation nicht zuletzt aus eigener Lebenserfahrung.
Die Beratung bei Trennung und Scheidung erschöpft sich nicht in der reinen Rechtsberatung – die Grenzen zur Lebensberatung sind fließend. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Informationen über weitere Beratungsangebote verschiedener Träger zur Verfügung.
Neben dem juristischen Aspekt sind die psychologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu bedenken. Wichtig sind zielorientierte Vorschläge, die zu schnellen und nachhaltigen, nicht eskalierenden Lösungen führen. Besonders wenn Kinder betroffen sind, ist es das Ziel, der Familie auch nach Trennung und Scheidung die Existenzgrundlage zu erhalten. Zur Scheidung gehören auch Güterrecht und Versorgungsausgleich.
Auflösung von Partnerschaften
Auch die Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften und die Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften werfen Fragen zu Unterhalt, gemeinsamem Vermögen, Wohnung und Kindern auf. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und begleiten Sie durch das Verfahren – sprechen Sie uns gerne konkret zu Ihrer Situation an.