Rechtsgebiete
Rund ums Internet
Online-Handel
Alles, was mit dem Internet zu tun hat, fällt in dieses Rechtsgebiet: Probleme mit Providern und Internetdienstleistungen, strittige Rechnungen sowie Fragen des Urheber- und Markenrechts.
File-Sharing, Peer-to-Peer, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, lizenzpflichtige Bilder, AGB und Versandkostenangaben sind häufige Abmahngründe. Marken-, Urheber-, Verbraucher- und Wettbewerbsrecht bergen im Internet viele – oft kostspielige – Risiken. Wir prüfen Ihren Shop-Auftritt und vertreten Sie, wenn es zum Streit kommt.
Abofallen
Unklare Preisangaben, versteckte Vertragslaufzeiten und aggressive Zahlungsaufforderungen: Wenn Sie in eine sogenannte Abofalle geraten sind, prüfen wir, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Urheberrecht und Abmahnungen
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Guter Rat muss nicht teuer sein – die folgenden Hinweise sind für Sie kostenlos.
1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Sonst droht eine deutlich kostspieligere einstweilige Verfügung, also ein Gerichtsverfahren mit hohen zusätzlichen Anwalts- und Gerichtskosten.
2. Lassen Sie die Fristen nicht verstreichen. Urheberrechtliche Abmahnungen setzen oft nur drei bis fünf Tage – nach der Rechtsprechung sind solch kurze Fristen im schnellen Medium Internet zulässig. Reagieren Sie fristgerecht, in der Regel durch eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung.
3. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltlichen Rat. Die vorformulierten Erklärungen der Abmahnkanzleien sind häufig zu weit gefasst und für Sie nachteilig; Sie dürfen sie modifizieren. Eine Unterlassungserklärung sollten Sie dennoch abgeben, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden – selbst wenn Sie meinen, die Rechtsverletzung nicht begangen zu haben. Gefordert werden kann nur, künftig die konkrete Handlung zu unterlassen. Bei Abmahnungen wegen Musiktauschbörsen kommt es für Ihre Haftung als Anschlussinhaber auf die Details an: Bei einem gesicherten Netzwerk haften Sie nach überwiegender Auffassung nicht, eine klare höchstrichterliche Linie fehlt jedoch. Oft stellt sich später heraus, dass ein Familienmitglied gehandelt hat – deshalb ist es wichtig zu klären, ob die Verletzung von Ihrem Anschluss ausging.
4. Zahlen Sie die geforderten Kosten nicht ohne rechtliche Prüfung. Einen konkreten Schaden zu beziffern fällt den Rechteinhabern schwer, deshalb wird meist ein Pauschalbetrag gefordert. Dieser lässt sich nach unserer beruflichen Erfahrung in vielen Fällen deutlich reduzieren. Im Musikbereich stammen die Abmahnungen überwiegend von wenigen großen Kanzleien, die weitgehend vorgefertigte Schriftsätze verwenden.