Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Beschäftigte und Arbeitgeber zu den rechtlichen Fragen des einzelnen Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen sowie Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren.
Ziel ist eine klare Einordnung der jeweiligen Situation und eine tragfähige Lösung – außergerichtlich oder, wenn erforderlich, vor dem Arbeitsgericht.
Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten besondere Regelungen zu Eingruppierung, Vergütung, Arbeitszeit und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Rechtsanwalt Fenske berät zu deren Anwendung und vertritt die Interessen der Beteiligten bei tarifrechtlichen Streitfragen.
Seine Tätigkeit als Referent für Arbeitsrecht beim Hessischen Städte- und Gemeindebund verbindet die juristische Beratung mit einem praxisnahen Verständnis kommunaler Strukturen.
Beamtenrecht
Das Beamtenrecht folgt eigenen gesetzlichen Grundlagen und Verfahrenswegen. Wir unterstützen bei Fragen zum Statusverhältnis, zu dienstlichen Maßnahmen und zu den Rechten und Pflichten von Beamtinnen und Beamten.